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   ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20   

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ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20 (https://dejure.org/2020,82115)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20 (https://dejure.org/2020,82115)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 10 Ca 1380/20 (https://dejure.org/2020,82115)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (vgl. zB BAGE 142, Seite 339 = NZA 2013, Seite 86 Rn. 34; BAG , NZA 2010, Seite 1352 Rn. 19).

    Die Würdigung des Gerichts, die soziale Auswahl sei - grob - fehlerhaft, setzt die Feststellung voraus, dass der vom Arbeitnehmer gerügte Auswahlfehler tatsächlich vorliegt, also ein bestimmter mit dem Gekündigten vergleichbarer Arbeitnehmer in dem nach dem Gesetz erforderlichen Maß weniger schutzbedürftig ist (BAG, NZA 2013, 94 Rn. 25; NZA 2010, 1352 Rn. 19).

  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Hier wie dort erkennt der Gesetzgeber an, dass die Härte, die der Verlust des Arbeitsverhältnisses für einen Arbeitnehmer bedeutet, nicht ausschließlich durch sein Lebensalter, sondern daneben durch weitere Kriterien bestimmt wird (BAG, Urt. v. 27.4.2017 - 2 AZR 67/16).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (vgl. zB BAGE 142, Seite 339 = NZA 2013, Seite 86 Rn. 34; BAG , NZA 2010, Seite 1352 Rn. 19).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 483/11

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Die Würdigung des Gerichts, die soziale Auswahl sei - grob - fehlerhaft, setzt die Feststellung voraus, dass der vom Arbeitnehmer gerügte Auswahlfehler tatsächlich vorliegt, also ein bestimmter mit dem Gekündigten vergleichbarer Arbeitnehmer in dem nach dem Gesetz erforderlichen Maß weniger schutzbedürftig ist (BAG, NZA 2013, 94 Rn. 25; NZA 2010, 1352 Rn. 19).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Ob dieser Umstand berücksichtigungsfähig ist, ist bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht entschieden (offen gelassen in: BAG, Urt. v. 23.7.2015 - 6 AZR 457/14).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Insbesondere muss die Schwerbehinderung nicht berücksichtigt werden und kann mit einem Interessenausgleich nach § 125 InsO angestrebt werden, eine ausgewogene Personalstruktur nicht nur zu erhalten, sondern erst zu schaffen ( BAGE 142, BAGE 142 Seite 202 = NZA 2012, Seite 1029 Rn. 35).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Die Darlegungslast dafür, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn ein seitens des Arbeitnehmers gerügter Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre, trägt der Arbeitgeber (BAG, NZA 2018, 234, Rn. 41).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Diese Bestimmung soll eine erfolgreiche Sanierung insolventer Unternehmen fördern (BT-Drs. 12/2443, 77) und Kündigungserleichterungen schaffen ( BAGE 142, Seite 225 = NZA 2012, Seite 1090 Rn. 45).
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., vgl. BAG , NZA 2014, Seite 46 Rn. 26).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Bei diesen besteht die Gefahr, dass sie durchgehend oder zumindest für größere Zeiträume beschäftigungslos bleiben und damit mittel- bzw. langfristig auf den Bezug von Entgeltersatzleistungen und etwaigen staatlichen Unterstützungsleistungen angewiesen sind ( BAGE 150, 136 = NZA 2015, 365 Rn. 31 = NJW 2015, 1406 Ls.).
  • LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema, Altersstruktur

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer;

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 9. Dezember 2020 - 10 Ca 1380/20 - auch insoweit abgeändert, als es festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 29. Juni 2020 nicht aufgelöst worden ist.
  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 16 Sa 152/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Kündigungsschutzgesetz und

    Dem Beklagten wird wegen Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20 - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:.

    Der Beklagte beantragt, 1. ihm wegen Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20 - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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